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Qualifikationsverfahren 2020: Erläuterungen zu den Fachgesprächen

Die SKKAB hat Erläuterungen zur Organisation der Fachgespräche für Repetentinnen und Repetenten sowie für Erwachsene publiziert. Die Kantone haben die Termine für die Fachgespräche festgelegt. Auf diesen Grundlagen kann die Detailplanung erfolgen.

Die Verordnung des Bundesrats und die Richtlinien des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu den angepassten Qualifikationsverfahren 2020 lassen bis 16. Oktober 2020 keine schriftlichen Abschlussprüfungen zu. Für Repetentinnen und Repetenten bedeutet dies, dass sie nicht bestandene schriftliche Prüfungen im Rahmen eines Fachgesprächs nachholen müssen.

Für Kandidatinnen und Kandidaten die ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden (nach Art. 32 BBV) wird für den schulischen und den betrieblichen Teil der Abschlussprüfung je ein Fachgespräch durchgeführt. Damit konnte eine Lösung realisiert werden, welche der Berufs- und Lebenserfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten Rechnung trägt.

Aufgrund der Erläuterungen der SKKAB (Download) kann die Detailplanung der Fachgespräche erfolgen.

Zu weiteren Vollzugsfragen im Zusammenhang mit dem angepassten Qualifikationsverfahren 2020 haben die Kantone eine Übersicht erarbeitet. Diese ist auf der Webseite der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) publiziert.

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